Ab dem 01.01.2009 besteht für Beschäftigte verschiedener Branchen, unter anderem des Gaststätten und Beherbergungsgewerbes, die Verpflichting, Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass auf der Arbeit mitzuführen und bei eventuellen Kontrollen der Zollbehörde vorzulegen. Die Mitführung und Vorlage des Führerscheins ist nicht ausreichend. Die Verletzung der Pflicht wird von den Behörden mit der Festsetzung eines Bussgeldes geahndet.